Garantía de devolución
In Erfüllung der Bestimmungen in Artikel 10 des Gesetzes 16/2009 vom 13. November 2009 zu Zahlungsdienstleistungen bewahrt Clicktransfer seine Kundeneinlagen für die Ausführung der Zahlungsvorgänge angemessen durch die Einzahlung auf eigens für diese Aktivität gegründeten Konten auf, welche, bei verschiedenen spanischen Finanzinstituten eröffnet wurden.
Der Servicebetrieb garantiert jederzeit die angemessene Aufbewahrung der Kundeneinlagen, da da die Mehrzahl der Geldtransfers schon innerhalb weniger Minuten nach Auftragserteilung des Kunden beim Empfänger eintreffen.
Alle Kundenbeträge, die am Ende des auf den Einzahlungstag folgenden Werktags nicht an den Empfänger ausgezahlt oder an einen anderen Anbieter von Zahlungsdienstleistungen überwiesen werden konnten, werden auf die oben genannten Bankkonten eingezahlt. In einem solchen Fall haben die Besitzer dieser Beträge das Recht auf Trennung von den oben genannten Konten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Konkursregelungen zugunsten der Benutzer von Zahlungsdienstleistungen hinsichtlich eventueller Reklamationen anderer Gläubiger des Zahlungsunternehmens, insbesondere im Fall der Insolvenz.